Anlage 1 zur Vereinbarung über die Gipfelbetreuung zwischen SBB und Sachsenforst
tigen. An bestimmten Kletterfelsen dürfen Arbeiten aus naturschutzfachlichen Gründen (z. B. Vogelbrut) nur in festgelegten Zeiträumen erfolgen. Diese Einzelanordnungen werden bei der Einweisung (Pkt. 4) bekannt gegeben. Der Gipfelbetreuer ist darüber hinaus in der zeitlichen Gestaltung seiner freiwilligen Tätigkeit grundsätzlich frei. Besondere Regelungen zur Einsatzzeit werden vorab im Einvernehmen mit dem zuständi- gen Revierförster des S ACHSENFORST festgelegt. 11. Der Gipfelbetreuer verpflichtet sich, die übernommenen Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll durchzuführen. Dabei beachtet er entsprechende Bestimmungen des Arbeits- und Unfallschutzes. Er hält sich an die für den Einsatz geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 12. Die Gipfelbetreuer sind für die Organisation, den Ablauf, die Ordnung und die Sicherheit einschließlich der Arbeits- und Verkehrssicherheit ihrer Einsätze selbst verantwortlich. Andere Personen sind bei Arbeiten an den Kletterfelsen nicht zu gefährden. S ACHSENFORST übernimmt keinerlei Haftung, Versicherungsschutz und Verantwortung für die Gipfelbetreuer. 13. Gipfelbetreuer erkennen die „Hinweise des Sachsenforst zum Verhalten bei der Erholung im Wald“ an und kommunizieren diese aktiv gegenüber anderen Waldbesuchern. Fachliche Hinweise der AG Freischneiden Zur Pflege des Klettergipfels bzw. der Klettergipfel gehört der unmittelbare Zugangsweg zum Kletterfelsen. Markierungsarbeiten werden von anderen dafür spezialisierten Helfern übernommen. Zu den Aufgaben gehört, den Kletterzugang freizuräumen, kleinere Bäume oder Äste abzusägen, welche den Zugang behindern bzw. zuwachsen lassen. Bei größeren Sägearbeiten bitte eine Meldung an uns! (Priebst, Richter). Im Umfeld des Gipfels - teilweise auch am Gipfel - wurden Bäume abgesägt. Laubbäume, insbesondere Rot- eichen und Birken, schlagen nach erfolgten Sägearbeiten mit Trieben (Reißern) sofort wieder aus und bilden regelrechte „Sträucher“. An diesen Bäumen sind bitte alle Seitentriebe von den Stöcken zu entfernen. Das Problem sollte sich nach einigen Jahren erledigt haben. Im freigeschnittenen Umfeld des Gipfels soll bitte jegliche Naturverjüngung beseitigt werden, d.h. kleinere Bäume und Sträucher beseitigen. Das betrifft auch das Zuwachsen dieser Flächen mit Brombeersträuchern. Dort, wo nun Licht auf den Boden fällt, wird sich verstärkt Unterwuchs entwickeln. Dieser ist vollständig zu beseitigen (am günstigsten rausreißen). Das Material bitte immer so aufräumen, dass evtl. entstandene ille- gale Pfade oder Erosionsflächen zugelegt werden. Am Gipfel selbst werden größere Sägearbeiten durch die AG Freischneiden übernommen. Im Wesentlichen sollte dies an den „vergebenen“ Gipfeln erfolgt sein. Gibt es Eurerseits noch zusätzliche Wünsche oder An- regungen, bitte eine Meldung an uns senden! (Priebst/Richter). Kleinere Bäume am Gipfel können mit der Handsäge entfernt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: - Keine Kiefern oder Eichen entfernen. - Es gibt einzelne Bäume, welche für den betreffenden Weg sehr wichtig für die Sicherung sind. Bitte über- legt genau, ob diese entfernt werden sollen bzw. sprecht es mit uns ab. - Keine „langen“ Stöcke stehenlassen, sondern den betreffenden Baum so tief wie nur möglich absägen. Am Gipfel selbst sollten alle Kletteraufstiege von oben nach unten gründlich gesäubert werden, d.h. Absei- len und jegliche Dreckauflagen und Bewuchs (Farne, Gras, Sträucher, Moosauflagen…) mit kl. Schaufel, Drahtbürste, Handfeger usw. entfernen. Dabei ist zu beachten, dass die Felsoberfläche nicht zerstört wird. Sollte es an betreffenden Gipfeln naturschutzrelevante Pflanzen geben, wird dies bei der Ersteinweisung erwähnt. Bitte betrachtet diese Hinweise nur als Hinweis für Eure Tätigkeiten es ist keine „Arbeitsanweisung“. Richtet Euch Eure Arbeitstage so ein, wie Ihr es wollt bzw. könnt. Es kann am Anfang der Arbeiten an „Problemfällen“ niemals alles an einem Tag geschafft werden. Ist erst einmal ein „Grund“ drin, wird es genügen, zweimal im Jahr eine „Kontrollarbeit“ durchzuführen. Es wäre dann schon vorteilhaft, wenn dies dann vor allem im Frühjahr erfolgt. Auflage: Neustadt, den 12.04.2016