Anlage 1
zur Vereinbarung über die Gipfelbetreuung
zwischen SBB und Sachsenforst
tigen.
An
bestimmten
Kletterfelsen
dürfen
Arbeiten
aus
naturschutzfachlichen
Gründen
(z.
B.
Vogelbrut)
nur
in
festgelegten
Zeiträumen
erfolgen.
Diese
Einzelanordnungen
werden
bei
der
Einweisung
(Pkt.
4)
bekannt
gegeben.
Der
Gipfelbetreuer
ist
darüber
hinaus
in
der
zeitlichen
Gestaltung
seiner
freiwilligen
Tätigkeit
grundsätzlich
frei.
Besondere
Regelungen
zur
Einsatzzeit
werden
vorab
im
Einvernehmen
mit
dem
zuständi-
gen Revierförster des S
ACHSENFORST
festgelegt.
11.
Der
Gipfelbetreuer
verpflichtet
sich,
die
übernommenen
Aufgaben
zuverlässig
und
verantwortungsvoll
durchzuführen.
Dabei
beachtet
er
entsprechende
Bestimmungen
des
Arbeits-
und
Unfallschutzes.
Er
hält
sich an die für den Einsatz geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
12.
Die
Gipfelbetreuer
sind
für
die
Organisation,
den
Ablauf,
die
Ordnung
und
die
Sicherheit
einschließlich
der
Arbeits-
und
Verkehrssicherheit
ihrer
Einsätze
selbst
verantwortlich.
Andere
Personen
sind
bei
Arbeiten
an
den
Kletterfelsen
nicht
zu
gefährden.
S
ACHSENFORST
übernimmt
keinerlei
Haftung,
Versicherungsschutz
und
Verantwortung für die Gipfelbetreuer.
13.
Gipfelbetreuer
erkennen
die
„Hinweise
des
Sachsenforst
zum
Verhalten
bei
der
Erholung
im
Wald“
an
und
kommunizieren diese aktiv gegenüber anderen Waldbesuchern.
Fachliche Hinweise der AG Freischneiden
Zur Pflege des Klettergipfels bzw. der Klettergipfel gehört der unmittelbare Zugangsweg zum Kletterfelsen.
Markierungsarbeiten
werden
von
anderen
dafür
spezialisierten
Helfern
übernommen.
Zu
den
Aufgaben
gehört,
den
Kletterzugang
freizuräumen,
kleinere
Bäume
oder
Äste
abzusägen,
welche
den
Zugang
behindern
bzw. zuwachsen lassen. Bei größeren Sägearbeiten bitte eine Meldung an uns! (Priebst, Richter).
Im
Umfeld
des
Gipfels
-
teilweise
auch
am
Gipfel
-
wurden
Bäume
abgesägt.
Laubbäume,
insbesondere
Rot-
eichen
und
Birken,
schlagen
nach
erfolgten
Sägearbeiten
mit
Trieben
(Reißern)
sofort
wieder
aus
und
bilden
regelrechte
„Sträucher“.
An
diesen
Bäumen
sind
bitte
alle
Seitentriebe
von
den
Stöcken
zu
entfernen.
Das
Problem sollte sich nach einigen Jahren erledigt haben.
Im
freigeschnittenen
Umfeld
des
Gipfels
soll
bitte
jegliche
Naturverjüngung
beseitigt
werden,
d.h.
kleinere
Bäume und Sträucher beseitigen. Das betrifft auch das Zuwachsen dieser Flächen mit Brombeersträuchern.
Dort,
wo
nun
Licht
auf
den
Boden
fällt,
wird
sich
verstärkt
Unterwuchs
entwickeln.
Dieser
ist
vollständig
zu
beseitigen
(am
günstigsten
rausreißen).
Das
Material
bitte
immer
so
aufräumen,
dass
evtl.
entstandene
ille-
gale Pfade oder Erosionsflächen zugelegt werden.
Am
Gipfel
selbst
werden
größere
Sägearbeiten
durch
die
AG
Freischneiden
übernommen.
Im
Wesentlichen
sollte
dies
an
den
„vergebenen“
Gipfeln
erfolgt
sein.
Gibt
es
Eurerseits
noch
zusätzliche
Wünsche
oder
An-
regungen, bitte eine Meldung an uns senden! (Priebst/Richter).
Kleinere Bäume am Gipfel können mit der Handsäge entfernt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
-
Keine Kiefern oder Eichen entfernen.
-
Es gibt einzelne Bäume, welche für den betreffenden Weg sehr wichtig für die Sicherung sind. Bitte über-
legt genau, ob diese entfernt werden sollen bzw. sprecht es mit uns ab.
-
Keine „langen“ Stöcke stehenlassen, sondern den betreffenden Baum so tief wie nur möglich absägen.
Am
Gipfel
selbst
sollten
alle
Kletteraufstiege
von
oben
nach
unten
gründlich
gesäubert
werden,
d.h.
Absei-
len
und
jegliche
Dreckauflagen
und
Bewuchs
(Farne,
Gras,
Sträucher,
Moosauflagen…)
mit
kl.
Schaufel,
Drahtbürste, Handfeger usw. entfernen. Dabei ist zu beachten, dass die Felsoberfläche nicht zerstört wird.
Sollte es an betreffenden Gipfeln naturschutzrelevante Pflanzen geben, wird dies bei der Ersteinweisung
erwähnt.
Bitte
betrachtet
diese
Hinweise
nur
als
Hinweis
für
Eure
Tätigkeiten
–
es
ist
keine
„Arbeitsanweisung“.
Richtet
Euch
Eure
Arbeitstage
so
ein,
wie
Ihr
es
wollt
bzw.
könnt.
Es
kann
am
Anfang
der
Arbeiten
an
„Problemfällen“
niemals
alles
an
einem
Tag
geschafft
werden.
Ist
erst
einmal
ein
„Grund“
drin,
wird
es
genügen,
zweimal
im
Jahr
eine „Kontrollarbeit“ durchzuführen. Es wäre dann schon vorteilhaft, wenn dies dann vor allem im Frühjahr erfolgt.
Auflage: Neustadt, den 12.04.2016