Anlage 1 zur Vereinbarung über die Gipfelbetreuung zwischen SBB und Sachsenforst
MERKBLATT FÜR GIPFELBETREUER als freiwillige Helfer bei Freischneiden, Säubern und Pflege von Klettergipfeln im Landeswald des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz Aufgaben der ehrenamtlichen Gipfelbetreuer: Die wesentlichen Arbeitsaufgaben der ehrenamtlichen Gipfelbetreuer sind: - Freihalten/-schneiden des (markierten) unmittelbaren Zugangsweges zu Kletterfelsen bzw. zur Kletterfelsen- gruppe mit Handgeräten - Überprüfung und ggf. Erneuerung der Markierungen der betreffenden Kletterzugänge - Freihalten des unmittelbaren Umfeldes des Kletterfelsens (freigeschnittener Bereich) von Naturverjüngung und Bewuchs (z. B. Brombeere) mit Handgeräten - Beseitigen von Neutrieben an denen durch die AG entfernten Bäumen (Birken, Roteichen) - Freihalten der Felswände am Kletterfelsen von Bewuchs - Beseitigung von Erdauflagen und Verschmutzungen - Müllbeseitigung - Beseitigung illegaler Feuerstellen an Kletterfelsen (bei schwierigen Arbeiten Unterstützung beim Revierförs- ter anfordern) Einsatzbedingungen: Bei der Betreuung und Pflege ausgewählter Klettergipfel und -zugänge auf Landeswaldflächen im Landschafts- schutzgebiet Sächsische Schweiz sind folgende zwischen dem Sächsischen Bergsteigerbund (SBB) und dem Sachsenforst vereinbarte Einsatzbedingungen zu beachten: 1. Gipfelbetreuer übernehmen die Tätigkeit freiwillig, unentgeltlich und aus uneigennützigen Motiven. Es wird insbesondere kein Arbeitsverhältnis durch die Gipfelbetreuung begründet. 2. Die ausgewählten Kletterfelsen werden von der AG Freischneiden benannt. Diese führt eine Übersicht, wer konkret an welchen Klettergipfeln die Betreuung übernimmt. Die Betreuungsliste wird jährlich aktualisiert und über den SBB jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr dem S ACHSENFORST (FoB Neustadt) zur Verfügung gestellt. 3. Die Gipfelbetreuer erkennen die Einsatzbedingungen für Gipfelbetreuer an und sind durch S ACHSENFORST auf Grundlage der Meldung des SBB jährlich berufen. 4. Die Gipfelbetreuer werden vor erstmaligem Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem zuständigen Revier- förster von Mitarbeitern der AG Freischneiden eingewiesen. Bei diesen Einzeleinweisungen werden alle forstlichen und naturschutzfachlichen Richtlinien und Besonderheiten – bezogen auf den konkreten Einzelfall – vermittelt. 5. Während des Einsatzes ist durch die Gipfelbetreuer ein von SACHSENFORST ausgestellter Gipfelbetreuerpass mitzuführen und auf Verlangen den Mitarbeitern des SACHSENFORST vorzuzeigen. 6. Darüber hinaus ist während der Arbeiten im Landeswald als Legitimationsnachweis von mindestens einem Einsatzmitglied die von SACHSENFORST bereitgestellte Signalweste zu tragen. 7. Das Arbeiten mit motorgetriebenen Werkzeugen (z.B. Motorsägen) ist den Gipfelbetreuern nicht gestattet. 8. Sollten Gipfelbetreuer feststellen, dass Einzelbäume den Kletterbetrieb behindern oder gefährden, ist eine Meldung an die AG Freischneiden erforderlich. Diese prüft den Sachverhalt zusammen mit dem zuständigen Revierförster und leitet weitere Maßnahmen ein. 9. Das Befahren von Wald- und Forstwegen mit Kfz ist den Gipfelbetreuern ohne Ausnahme nicht gestattet. 10. Betreuungsarbeiten an Kletterfelsen dürfen nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt werden, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und den Ruhecharakter der Wald-Felsgebiete nicht zu beeinträch-
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