Anlage 1
zur Vereinbarung über die Gipfelbetreuung
zwischen SBB und Sachsenforst
MERKBLATT FÜR GIPFELBETREUER
als freiwillige Helfer bei Freischneiden, Säubern und Pflege von Klettergipfeln im Landeswald des
Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz
Aufgaben der ehrenamtlichen Gipfelbetreuer:
Die wesentlichen Arbeitsaufgaben der ehrenamtlichen Gipfelbetreuer sind:
-
Freihalten/-schneiden des (markierten) unmittelbaren Zugangsweges zu Kletterfelsen bzw. zur Kletterfelsen-
gruppe mit Handgeräten
-
Überprüfung und ggf. Erneuerung der Markierungen der betreffenden Kletterzugänge
-
Freihalten des unmittelbaren Umfeldes des Kletterfelsens (freigeschnittener Bereich) von Naturverjüngung
und Bewuchs (z. B. Brombeere) mit Handgeräten
-
Beseitigen von Neutrieben an denen durch die AG entfernten Bäumen (Birken, Roteichen)
-
Freihalten der Felswände am Kletterfelsen von Bewuchs
-
Beseitigung von Erdauflagen und Verschmutzungen
-
Müllbeseitigung
-
Beseitigung illegaler Feuerstellen an Kletterfelsen (bei schwierigen Arbeiten Unterstützung beim Revierförs-
ter anfordern)
Einsatzbedingungen:
Bei
der
Betreuung
und
Pflege
ausgewählter
Klettergipfel
und
-zugänge
auf
Landeswaldflächen
im
Landschafts-
schutzgebiet
Sächsische
Schweiz
sind
folgende
zwischen
dem
Sächsischen
Bergsteigerbund
(SBB)
und
dem
Sachsenforst vereinbarte Einsatzbedingungen zu beachten:
1.
Gipfelbetreuer
übernehmen
die
Tätigkeit
freiwillig,
unentgeltlich
und
aus
uneigennützigen
Motiven.
Es
wird
insbesondere kein Arbeitsverhältnis durch die Gipfelbetreuung begründet.
2.
Die
ausgewählten
Kletterfelsen
werden
von
der
AG
Freischneiden
benannt.
Diese
führt
eine
Übersicht,
wer
konkret
an
welchen
Klettergipfeln
die
Betreuung
übernimmt.
Die
Betreuungsliste
wird
jährlich
aktualisiert
und
über
den
SBB
jeweils
bis
zum
30.11.
für
das
Folgejahr
dem
S
ACHSENFORST
(FoB
Neustadt)
zur
Verfügung
gestellt.
3.
Die
Gipfelbetreuer
erkennen
die
Einsatzbedingungen
für
Gipfelbetreuer
an
und
sind
durch
S
ACHSENFORST
auf Grundlage der Meldung des SBB jährlich berufen.
4.
Die
Gipfelbetreuer
werden
vor
erstmaligem
Beginn
der
Arbeiten
in
Abstimmung
mit
dem
zuständigen
Revier-
förster
von
Mitarbeitern
der
AG
Freischneiden
eingewiesen.
Bei
diesen
Einzeleinweisungen
werden
alle
forstlichen und naturschutzfachlichen Richtlinien und Besonderheiten – bezogen auf den konkreten Einzelfall
– vermittelt.
5.
Während des Einsatzes ist durch die Gipfelbetreuer ein von SACHSENFORST ausgestellter Gipfelbetreuerpass
mitzuführen und auf Verlangen den Mitarbeitern des SACHSENFORST vorzuzeigen.
6.
Darüber hinaus ist während der Arbeiten im Landeswald als Legitimationsnachweis von mindestens einem
Einsatzmitglied die von SACHSENFORST bereitgestellte Signalweste zu tragen.
7.
Das Arbeiten mit motorgetriebenen Werkzeugen (z.B. Motorsägen) ist den Gipfelbetreuern nicht gestattet.
8.
Sollten
Gipfelbetreuer
feststellen,
dass
Einzelbäume
den
Kletterbetrieb
behindern
oder
gefährden,
ist
eine
Meldung
an
die
AG
Freischneiden
erforderlich.
Diese
prüft
den
Sachverhalt
zusammen
mit
dem
zuständigen
Revierförster und leitet weitere Maßnahmen ein.
9.
Das Befahren von Wald- und Forstwegen mit Kfz ist den Gipfelbetreuern ohne Ausnahme nicht gestattet.
10.
Betreuungsarbeiten an Kletterfelsen dürfen nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt werden,
um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und den Ruhecharakter der Wald-Felsgebiete nicht zu beeinträch-
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