T.C. ALPENSÖHNE

1915

Statut

Statuten des Touristen Club Alpensöhne 1915

(ehemals Touristen Club Alpen-Söhne 1915)

§ 1 Gründung, Sitz, Zweck

Von den Sportfreunden Karl Hofmann, Walter Eckert und Fritz Imhof

wurde der Club am 20. Juni 1915 in Dresden gegründet.

Der Sitz des Clubs ist Dresden.

Er dient der Betreibung von Wander-, Kletter- und Wintersport.

§ 2 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeder Sportfreund 

durch einstimmigen Beschluss der Mitglieder erwerben. 

Voraussetzungen zur Aufnahme sind ein zum Club passendes Naturell 

sowie eine rege Beteiligung am Clubleben und dessen aktive Förderung. 

Ein regelmäßiger Besuch des Clubabends sollte ebenso dazugehören.

Lebenspartner können auch eigenständige Clubmitglieder werden.

§ 3 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei persönlichem Austritt oder Ausschluss.

§ 4 Beiträge

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Lage. 

Ausnahmen können bei besonderen wirtschaftlichen Zwangslagen 

(Arbeitslosigkeit, Wehrpflicht, etc.) beschlossen werden. 

§ 5 Club-Eigentum

Das Club-Abzeichen bleibt Eigentum des Trägers, darf jedoch 

nach dem Verlust der Mitgliedschaft nicht mehr getragen werden.

Stiftungen gehen in das Eigentum des Clubs über.

Es besteht die Pflicht, mit allem Eigentum schonend umzugehen.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Club-Vorsitzenden und dem Kassierer. 

Bei Bedarf kann der Vorstand zum Stiftungsfest neu gewählt werden. 

Dabei besitzt der Vorstand selbst Wahlrecht und Stimme.

§ 7 Auflösung des Clubs

Die Auflösung des Clubs kann nur durch einstimmigen Beschluss 

der im Club befindlichen Mitglieder erfolgen.

§ 8 Clubversammlung

Die Clubmitglieder treffen sich ein Mal jährlich zu einer

Clubversammlung, um aktuelle Themen zu erörtern.

Die Statuten sind am 12. Juni 2010 geprüft, überholt 

und von den Unterzeichnenden für richtig befunden worden.

Holger Kamolz

Steffi Schön

Jürgen Rolke

Angela Weber

Ernst Wähner

Klaus Lauterbach

Ulrike Lauterbach

Anett Kamolz

Helmut Kraft

Christa Kraft

Andreas Kraft

(Alle Begriffsbestimmungen beziehen sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche 

Personen.)

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