Anlage 1

zur Vereinbarung über die Gipfelbetreuung

zwischen SBB und Sachsenforst 

MERKBLATT FÜR GIPFELBETREUER

als freiwillige Helfer bei Freischneiden, Säubern und Pflege von Klettergipfeln im Landeswald des 

Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz 

Aufgaben der ehrenamtlichen Gipfelbetreuer:

Die wesentlichen Arbeitsaufgaben der ehrenamtlichen Gipfelbetreuer sind: 

Überprüfung und ggf. Erneuerung der Markierungen der betreffenden Kletterzugänge 

Beseitigen von Neutrieben an denen durch die AG entfernten Bäumen (Birken, Roteichen) 

Freihalten der Felswände am Kletterfelsen von Bewuchs 

Beseitigung von Erdauflagen und Verschmutzungen 

Müllbeseitigung 

Freihalten/-schneiden des (markierten) unmittelbaren Zugangsweges zu Kletterfelsen bzw. zur Kletterfelsen-

gruppe mit Handgeräten 

Freihalten des unmittelbaren Umfeldes des Kletterfelsens (freigeschnittener Bereich) von Naturverjüngung

und Bewuchs (z. B. Brombeere) mit Handgeräten 

Beseitigung illegaler Feuerstellen an Kletterfelsen (bei schwierigen Arbeiten Unterstützung beim Revierförs-

ter anfordern) 

Einsatzbedingungen:

Bei

der

schutzgebiet

Betreuung

und

Sächsische

Pflege

Schweiz

ausgewählter

sind

folgende

Klettergipfel

Sachsenforst vereinbarte Einsatzbedingungen zu beachten: 

zwischen

und

dem

-zugänge

auf

Sächsischen

Landeswaldflächen

Bergsteigerbund

im

(SBB)

Landschafts-

und

dem

1. 

2. 

3. 

4. 

5. 

6. 

7. 

8. 

9. 

10. 

insbesondere kein Arbeitsverhältnis durch die Gipfelbetreuung begründet. 

konkret

über

gestellt. 

auf Grundlage der Meldung des SBB jährlich berufen. 

förster

forstlichen und naturschutzfachlichen Richtlinien und Besonderheiten – bezogen auf den konkreten Einzelfall 

Das Arbeiten mit motorgetriebenen Werkzeugen (z.B. Motorsägen) ist den Gipfelbetreuern nicht gestattet. 

Meldung

Revierförster und leitet weitere Maßnahmen ein. 

Das Befahren von Wald- und Forstwegen mit Kfz ist den Gipfelbetreuern ohne Ausnahme nicht gestattet. 

um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und den Ruhecharakter der Wald-Felsgebiete nicht zu beeinträch- 

Gipfelbetreuer

übernehmen

die

Tätigkeit

freiwillig,

unentgeltlich

und

aus

uneigennützigen

Motiven.

Es

Die

ausgewählten

den

an

SBB

welchen

jeweils

Kletterfelsen

Klettergipfeln

bis

zum

30.11.

werden

die

von

der

Betreuung

für

das

Folgejahr

AG

übernimmt.

Freischneiden

dem

Die

S

ACHSENFORST

benannt.

Betreuungsliste

Diese

(FoB

wird

führt

jährlich

Neustadt)

eine

aktualisiert

zur

Übersicht,

Die

Gipfelbetreuer

erkennen

die

Einsatzbedingungen

für

Gipfelbetreuer

an

und

sind

durch

S

Die

Gipfelbetreuer

von

Mitarbeitern

werden

der

vor

AG

erstmaligem

Freischneiden

Beginn

der

eingewiesen.

Arbeiten

in

Bei

Abstimmung

diesen

mit

dem

Einzeleinweisungen

zuständigen

werden

– vermittelt. 

Während des Einsatzes ist durch die Gipfelbetreuer ein von SACHSENFORST ausgestellter Gipfelbetreuerpass

mitzuführen und auf Verlangen den Mitarbeitern des SACHSENFORST vorzuzeigen. 

Darüber hinaus ist während der Arbeiten im Landeswald als Legitimationsnachweis von mindestens einem

Einsatzmitglied die von SACHSENFORST bereitgestellte Signalweste zu tragen. 

Sollten

Gipfelbetreuer

an

die

AG

feststellen,

Freischneiden

dass

erforderlich.

Einzelbäume

Diese

den

prüft

Kletterbetrieb

den

Sachverhalt

behindern

zusammen

oder

mit

gefährden,

dem

ist

Betreuungsarbeiten an Kletterfelsen dürfen nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt werden,

wird

wer

und

Verfügung

ACHSENFORST 

Revier-

alle

eine

zuständigen

Datenschutz